Wem gehört meine Webseite? Domain, Code und Inhalte (2026)

Von Steven Noack · Stand

Eine Webseite gehört dir rechtlich nie als unteilbare Gesamtheit, da das Urheberrecht an Design und Programmierung stets beim jeweiligen Schöpfer verbleibt. Du erwirbst durch Verträge lediglich definierte Nutzungsrechte, während deine eigenen Texte, Bilddateien und die Domain dir gehören, sofern du selbst als Inhaber eingetragen bist. Bei Baukästen und Mietmodellen lässt sich die technische Plattform bei einer Kündigung nicht mitnehmen, sodass vor einem Wechsel ein sauberer Datenexport erforderlich ist.

Für Suchmaschinen und Kunden ist deine Webseite das Aushängeschild deines Unternehmens. Liegen Domain, Quellcode oder Daten in fremden Händen, steht dein digitaler Auftritt auf fremdem Grund. Dieser Fachbeitrag erläutert die Grundlagen nach deutschem Recht. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Die Domain gehört dem eingetragenen Inhaber, nicht dem Provider

Für Domains mit der Endung .de regelt die Vergabestelle DENIC die Inhaberschaft eindeutig: „Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit der an der Domain materiell Berechtigte“ [1]. Davon streng getrennt ist der Provider. Ein Hoster oder eine Agentur verwaltet die Domain als DENIC-Mitglied im Auftrag des Kunden [2].

In der Praxis lassen manche Agenturen eine Domain auf den eigenen Firmennamen registrieren. Stellt der Kunde dies später fest, bietet DENIC keine Schlichtung: „DENIC hingegen kann in dieser Situation nichts für Sie tun; denn der Eingetragene ist ja tatsächlich Domaininhaber geworden, auch wenn mit Ihnen vielleicht etwas anderes vereinbart oder zumindest von Ihnen etwas anderes gewollt war“ [3]. DENIC rät zur direkten Klärung mit dem Eingetragenen und nennt einen DISPUTE-Antrag, um eine Weiterübertragung vorerst zu blockieren [3].

Bist du ordnungsgemäß als Inhaber eingetragen, kannst du die Domain jederzeit umziehen. Für diesen Providerwechsel dient das Einmalkennwort AuthInfo [2]. Dein bisheriger Provider ist verpflichtet, diesen Code auf Anforderung zu erzeugen [4]. Reagiert der Provider nicht, kann der neue Hoster den Wechsel direkt bei DENIC anfordern. In diesem Fall sendet DENIC den Code per Einschreiben an die hinterlegte Postanschrift des Inhabers [4]. Der Code ist 30 Tage gültig [2]. Eine korrekte Postanschrift in den Domaindaten ist deshalb Pflicht.

Vermeide es, eine bestehende Domain einfach zu kündigen. Nach einer Löschung greift für 30 Tage die Redemption Grace Period (RGP), in der ausschließlich der bisherige Inhaber die Adresse wiederherstellen kann [3]. Danach wird die Domain für jedermann zur Neuregistrierung freigegeben.

Ratgeber, die Rollen wie Admin-C oder Tech-C beschreiben, sind veraltet. Aus Gründen der Datensparsamkeit gemäß DSGVO erfasst DENIC seit Mai 2018 keinen Admin-C mehr [5]. Es existieren heute nur noch der Inhaber und der Provider.

Eine Webseite kann man nicht kaufen, nur Nutzungsrechte daran

Gemäß § 7 UrhG ist Urheber stets „der Schöpfer des Werkes“ als natürliche Person [6]. Webdesigns können als Werke der angewandten Kunst geschützt sein (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG).

Das Urheberrecht selbst ist nach § 29 Abs. 1 UrhG nicht übertragbar [7]. Man kann eine Webseite daher nicht im sachenrechtlichen Sinne erwerben wie ein Auto. Zulässig ist nach § 29 Abs. 2 und § 31 UrhG lediglich die Einräumung von Nutzungsrechten [7][8]. Diese können einfach oder ausschließlich, zeitlich, räumlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

Wird im Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt, welche Nutzungsrechte übertragen werden, greift die gesetzliche Zweckübertragungslehre nach § 31 Abs. 5 UrhG: Der Umfang der Rechte bestimmt sich nach dem zugrunde gelegten Vertragszweck [8]. Das Recht, die Seite für den eigenen Geschäftsbetrieb online zu stellen, ist durch den Zweck abgedeckt. Ob du das Design jedoch durch Dritte verändern lassen oder weitergeben darfst, bleibt ohne klare Regelung unsicher.

Für Programmiercode gelten die Spezialvorschriften für Computerprogramme (§§ 69a ff. UrhG) [9]. Zwar weist § 69b UrhG alle vermögensrechtlichen Befugnisse an Software dem Arbeitgeber zu, doch diese Ausnahmeregelung gilt nur in Arbeitsverhältnissen [10]. Eine beauftragte Agentur oder ein Freelancer ist kein Arbeitnehmer des Kunden.

Hinsichtlich des Quellcodes hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 16.12.2003, Az. X ZR 129/01): Ob ein Werkunternehmer neben dem lauffähigen Programm auch den Quellcode herausgeben muss, ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen [11]. Maßgeblich sind Faktoren wie die Notwendigkeit des Codes für spätere Wartungsarbeiten oder die Höhe der Vergütung. Wer den Quellcode besitzen möchte, muss dies ausdrücklich im Vertrag vereinbaren. Wie ein Projektablauf mit vollständiger Quellcode-Übergabe organisiert wird, zeigt die Übersicht unter So läuft es.

Eigene Texte gehören dir, mitgelieferte Bilder und Vorlagen oft nicht

Inhalte und Fotos, die du selbst erstellst, unterliegen deinem Urheberrecht. Baukasten-Anbieter wie Wix bestätigen das: „Die Inhalte, die du auf Wix erstellst, gehören dir“ [12].

Ganz anders verhält es sich bei Bildmaterial, Vorlagen, Schriften und Modulen, die der Hoster oder die Agentur beisteuert. IONOS weist darauf hin, dass Lizenzen für Bilder aus dem hauseigenen Bilder-Pool in der Regel nicht übertragbar sind und bei einem Umzug verfallen [13]. STRATO regelt in seinen AGB (Ziff. 3.3), dass bereitgestellte Texte, Bilder und Materialien nur während der Vertragslaufzeit genutzt werden dürfen und danach gelöscht werden müssen [14].

Besondere Vorsicht ist bei Miet- und Abo-Webseiten geboten. Manche Anbieter nutzen Klauseln, nach denen Layout und technischer Aufbau Eigentum des Dienstleisters bleiben und Nutzungsrechte mit Vertragsende erlöschen (etwa HomepageAbo.de in Ziff. 4 und 7 der AGB) [15]. Rechtlich ordnet der BGH solche Internet-System-Verträge als Werkverträge ein (Urteil vom 04.03.2010, Az. III ZR 79/09) [16], die der Kunde nach § 648 BGB jederzeit kündigen darf (BGH, Urteil vom 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10) [17]. Zur Frage, wer die Gestaltung nach einer Kündigung behalten darf, schweigen diese Urteile; hier gilt allein das Vereinbarte.

Baukästen im Vergleich: Was du beim Anbieterwechsel mitnehmen kannst

Website-Baukästen sind geschlossene Cloud-Dienste (SaaS). Folgende Übersicht zeigt, was bei führenden Anbietern bei einer Kündigung geschieht:

Anbieter Was du mitnimmst Was beim Anbieter bleibt Was mit der Domain passiert Was mit E-Mails passiert
Wix Eigene Texte, eigene Bilder Layout, Vorlagen, Software-Code Kann per AuthInfo umziehen Bleiben aktiv, getrennt zu kündigen
Jimdo Eigene Texte (manuell kopiert) Seitenstruktur, System-Design Muss umgezogen werden Werden mit Kündigung sofort gelöscht
IONOS MyWebsite Nur Texte und HTML-Rohdaten Vorlagen, System-Apps, Bildlizenzen Kann per AuthInfo umziehen Bleibt aktiv oder zieht um
Squarespace XML im WordPress-Format: Layout-, Blog- und Galerieseiten Shop- und Portfolioseiten, Video- und Produktblöcke, Gestaltung Kann per AuthInfo umziehen Bei Drittanbieter separat gepflegt

Bei keinem dieser Baukästen lässt sich die Webseite als lauffähiges Paket herunterladen und auf einem normalen Webspace installieren. Wix betont in seiner Dokumentation, dass die SaaS-Architektur kein externes Hosting unterstützt [12]. Bei Kündigung des Premiumpakets fällt die Seite auf eine werbefinanzierte Subdomain zurück.

Jimdo bietet keinerlei Funktion zur Erstellung einer automatischen Datensicherung an [18]. Nach Kündigung läuft die Seite als kostenlose Version weiter [19]. Besonders kritisch: Alle geschäftlichen E-Mail-Adressen, die im Zusammenhang mit der Domain erstellt wurden, werden mit Wirksamkeit der Kündigung unwiderruflich gelöscht [19]. Ein Domaintransfer zieht bestehende E-Mail-Postfächer nicht mit um [20].

IONOS erklärt, dass MyWebsite-Projekte nicht außerhalb der eigenen Infrastruktur betrieben werden können. Als Notbehelf bleibt nur das manuelle Speichern einzelner Seiten im Browser [13]. Squarespace erzeugt beim Export eine XML-Datei im WordPress-Format für Standardseiten und Blogbeiträge, schließt jedoch Shop- und Portfolioseiten, Produkt- und Videoblöcke, Kopf- und Fußzeilen, Stil-Einstellungen und Entwürfe aus [21]. Nach Kündigung zeigt Squarespace den Hinweis „Website abgelaufen“ an [22].

Der europäische Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) gilt seit dem 12. September 2025 und untersagt ab dem 12. Januar 2027 Wechselentgelte [23]. Gemäß Art. 23 und 25 müssen Anbieter den Wechsel erleichtern und exportierbare Daten herausgeben. Artikel 30 Abs. 6 stellt klar, dass Anbieter keine durch geistiges Eigentum geschützten Technologien oder Vorlagen offenlegen müssen [23]. Der Data Act sichert dir den Zugriff auf eigene Inhalte und Kundendaten, macht eine geschlossene Baukastenseite auf fremden Servern jedoch nicht lauffähig.

Wenn du planst, von einem Baukasten auf ein unabhängiges System umzusteigen, solltest du vorab prüfen, wann sich eine WordPress-Alternative lohnt und welche Kosten für eine neue Webseite 2026 anfallen.

Übergabe-Checkliste: Was du nach dem Bau in der Hand haben solltest

Damit du bei einem Dienstleisterwechsel handlungsfähig bleibst, sollte die Übergabe folgende Punkte umfassen:

Belegt:

  • Du bist persönlich oder mit deiner Firma als Domaininhaber bei DENIC eingetragen [1][3].
  • Deine aktuelle Postanschrift und E-Mail-Adresse sind in den Domaindaten hinterlegt [4].
  • Bei einem Hosterwechsel forderst du einen Providerwechsel per AuthInfo an, statt die Domain zu kündigen [2][3].
  • Alle E-Mail-Postfächer sind lokal gesichert, bevor ein Vertrag gekündigt wird [19][20].
  • Die Nutzungsrechte an Design und Inhalten sind im Vertrag ausdrücklich vereinbart [8].
  • Die Herausgabe des Quellcodes und dessen Weiterbearbeitung sind vertraglich fixiert [11].
  • Lizenzen für Schriften, Fotos und Grafiken sind auf deine Firma ausgestellt [13][14].
  • Bei geänderten Webadressen sind permanente 301-Weiterleitungen für mindestens zwölf Monate eingerichtet [24].

Unsere Empfehlung:

  • Eigene administrative Konten bei Webhoster, Domainverwaltung, DNS-Server und Analyse-Tools.
  • Vollständige Kopie aller Dateien: Quellcode als Git-Repository, Datenbank-Dump sowie Texte und Originalbilder in offenen Formaten.
  • Liste aller eingesetzten Fremdbibliotheken und Lizenzen.
  • Technische Kurzdokumentation zum Server-Setup und den Veröffentlichungsschritten.
  • Bei Miet- oder Agentur-Verträgen vorab schriftlich vereinbaren: Welche Daten werden bei Vertragsende in welchem Format und zu welchen Kosten übergeben.

Sollte deine Webseite nach einem Umzug vorübergehend an Sichtbarkeit einbüßen, erfährst du im Leitfaden Neue Webseite nicht bei Google gefunden, wie du Fehler in der Search Console und bei der Indexierung aufspürst.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn die Agentur als Domaininhaber eingetragen ist?

Prüfe zunächst den Vertrag. War keine Treuhänderschaft vereinbart, fordere die Agentur schriftlich zur Übertragung der Inhaberschaft auf. Weigert sich die Agentur, empfiehlt DENIC einen DISPUTE-Antrag, um eine Weitergabe an Dritte zu sperren [3]. DENIC selbst greift nicht ein, da der Eingetragene rechtlich als Inhaber gilt.

Erhalte ich den Quellcode meiner Webseite automatisch?

Nein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. X ZR 129/01) hängt die Pflicht zur Quellcode-Herausgabe von den Umständen des Einzelfalls ab, sofern nichts vereinbart wurde [11]. Vereinbare die Übergabe des Quellcodes stets ausdrücklich als festen Vertragsbestandteil.

Kann ich eine Baukasten-Webseite zu einem anderen Webhoster mitnehmen?

Nein. Systeme wie Wix, Jimdo oder Squarespace nutzen geschützte Plattformen. Du kannst lediglich deine Texte, eigene Bilddateien und bei manchen Anbietern strukturierte Daten exportieren. Die visuelle Gestaltung und die Funktionalität müssen auf dem neuen Server mit einem CMS oder Seitengenerator neu aufgebaut werden.

Was geschieht mit meinen geschäftlichen E-Mails bei einem Providerwechsel?

Ein Domaintransfer überträgt nur die Weiterleitung der Webadresse, nicht die auf dem Server gespeicherten E-Mails. Bei Anbietern wie Jimdo werden verknüpfte Mailkonten bei einer Kündigung sofort gelöscht [19]. Sichere alle Postfächer vor dem Wechsel lokal über ein E-Mail-Programm ab.

Hilft der EU Data Act beim Wechsel aus einem Homepage-Baukasten?

Der EU Data Act verpflichtet Plattformbetreiber zur Herausgabe exportierbarer Kundendaten und untersagt ab 2027 Wechselgebühren [23]. Er verpflichtet Anbieter jedoch nicht, geschützte Software, Layouts oder proprietäre Vorlagen offenzulegen. Die technische Neuumsetzung bleibt dir nicht erspart.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 03.10.2026.

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